Bundesgericht steigert PV-Rentabilität um 1.5%

Gemäss Bundesgerichtsentscheid 4A 554/2019 vom 26. 10.2020 zur Ertragsberechnung bei Mietliegenschaften gibt es eine Praxisänderung zur Berechnung der Nettorendite vom eingesetzten Eigenkapital. 

Die Änderung hat eine positive Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Neu kann ein Aufschlag von 2% (anstatt 0.5%) auf den Referenzzinssatz für die Berechnung der Gestehungskosten einer PV-Anlage angesetzt werden. 

Für ZEV's bedeutet dies, dass sich die Rentabilität deutlich erhöht, da der anwendbare Zinssatz aktuell von 1.75% auf 3.25% erhöht. 

Gerne unterstützen wir sie bei der Überprüfung ihrer aktuellen Preisberechnung von bestehenden ZEV's oder bei Neubauten. 

 

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Bundesgerichtsentscheid 4A 554/2019 vom 26. Oktober 2020
Bundesgerichtsentscheid 4A_554_2019_2020
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